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   OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19   

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OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19 (https://dejure.org/2019,39421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2019 - 1 ME 117/19 (https://dejure.org/2019,39421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2019 - 1 ME 117/19 (https://dejure.org/2019,39421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 215 Abs 1 BauGB; § 9 Abs 1 Nr 2a BauGB; § 8 Abs 1 BauODV ND
    Abwägungsergebnis; Baulinie; Befreiung; Gebot der Rücksichtnahme; Grenzabstand; Rücksichtnahmegebot; Sachverständiger, Ablehnung des

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung einer Baulinie durch ein Bestandsgebäude hindurch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 220
  • ZfBR 2020, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19
    Die Antragstellerin meint, dies sei deshalb anders, weil die Maßfestsetzungen für die Kerngebiete MK2 und MK5 nach der Konzeption des Plangebers in einem wechselseitigen Austauschverhältnis im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 13 ff. stünden.
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19
    11 Ein Fehler im Abwägungsergebnis könnte zwar vorliegen, wenn die Festsetzung einer Baulinie auf der Südgrenze des Grundstücks der Antragstellerin ohne Überbaumöglichkeit in den Obergeschossen - d.h. im Bereich des Vorbaus sowie ab einer Höhe von 2, 80 m unter gedanklicher Zerschneidung des vorhandenen Gebäudes - eine Abwägungsdisproportionalität zwischen dem Eigentumsrecht an ihrem Gebäude (das auch den Überbau umfasst, BGH, Urt. v. 16.1.2004 - V ZR 243/03 -, NJW 2004, 1237 = juris Rn. 10 m.w.N.) und den für die Baulinie sprechenden Belangen darstellte (1.2., 1.3).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19
    Je konkreter diese Festsetzungen sind, umso geringer ist der Anwendungsbereich für § 15 Abs. 1 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 6.3.1989 - 4 BN 8.89 - BauR 1989, 129 = NVwZ 1989, 960 = juris Rn. 8; Urt. v. 12.9.2013 - 4 C 8.12 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19
    Abwägungserheblich sind nämlich lediglich Belange, die für den Plangeber erkennbar sind; das sind grundsätzlich nur solche, die entweder von den Betroffenen in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragen wurden oder sich der Gemeinde aufdrängen mussten (st. Rspr. seit BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 49, 87 = juris Rn. 51 f.).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19
    Je konkreter diese Festsetzungen sind, umso geringer ist der Anwendungsbereich für § 15 Abs. 1 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 6.3.1989 - 4 BN 8.89 - BauR 1989, 129 = NVwZ 1989, 960 = juris Rn. 8; Urt. v. 12.9.2013 - 4 C 8.12 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2017 - 1 ME 34/17

    Bauwich; Drittschutz; Einfügen; Grenzabstand; Nachbarzustimmung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2019 - 1 ME 117/19
    Für die ständige Senatsrechtsprechung, nach der demjenigen, der selbst Grenzabstände unterschreitet, die Berufung auf vergleichbare Abstandsunterschreitungen seines Nachbarn versagt ist, ist es jedoch unerheblich, ob die Abstandsunterschreitung von Anfang an bestand oder auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (Senatsbeschl. v. 12.4.2017 - 1 ME 34/17 -, BauR 2017, 1350 = NVwZ-RR 2017, 683 = juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2023 - 1 KN 122/21

    Dorfgebiet; Geruchsimmission; Festsetzung eines gegliederten Dorfgebietes

    Ein Fehler im Abwägungsergebnis liegt nur dann vor, wenn die getroffenen Festsetzungen so schlechthin, mit keiner Begründung, hätten abwägungsfehlerfrei beschlossen werden können (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 20.11.2019 - 1 ME 117/19 -, BauR 2020, 220 = juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2021 - 1 ME 137/21

    Abrundungssatzung; Einbeziehungssatzung; Erdrückende Wirkung;

    Hierfür müssen konkrete Indizien dafür benannt werden, dass der Rat der Antragsgegnerin die Unterwerfung benachbarter Grundstücke unter dieselben Festsetzungen gerade im Interesse wechselseitiger Verträglichkeit, zur Herstellung bzw. zum Erhalt eines den Betroffenen zugutekommenden "Gebietscharakters" und nicht aus allgemein städtebaulichen Erwägungen, die bei benachbarten Grundstücken auch sonst nicht selten gleichförmige Festsetzungen erfordern können, heraus vorgenommen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2019 - 1 ME 117/19 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2023 - 1 KN 168/20

    Bestandsschutz; Dienstleistungsrichtlinie; Einzelhandel; Einzelhandel;

    Ein solcher Mangel liegt nur dann vor, wenn die getroffenen Festsetzungen so schlechthin, mit keiner Begründung, hätten abwägungsfehlerfrei beschlossen werden können (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 20.11.2019 - 1 ME 117/19 -, BauR 2020, 220 = juris Rn. 10; Senatsurt. v. 15.6.2023 - 1 KN 122/21 -, ZfBR 2023, 595 = juris Rn. 27).
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